Die strafbefreiende Selbstanzeige war lange der verlässliche Weg zurück in die Steuerehrlichkeit. Das könnte sich ändern: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will sie einschränken, wenn nicht in ihrer heutigen Form abschaffen.
Was die Selbstanzeige heute leistet
Wer Steuern hinterzogen hat, kann nach § 371 AO straffrei bleiben. Das gilt für nicht erklärte Auslandseinkünfte ebenso wie für verschwiegene Erbschaften und Schenkungen oder zu niedrig angegebene Betriebseinnahmen. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen tritt § 398a AO hinzu: Die Strafverfolgung entfällt dann nur, wenn zusätzlich ein Geldbetrag gezahlt wird.
Die Hürden für eine solche Selbstanzeige sind hoch, aber nicht unerreichbar. Die Angaben müssen vollständig sein, und eine Selbstanzeige ist z.B. ausgeschlossen, sobald die Tat entdeckt ist oder ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde.
Was geplant ist
Im Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität soll die Selbstanzeige oberhalb bestimmter Schwellenwerte nur noch strafmildernd wirken, nicht mehr strafbefreiend. Wo diese Schwellen liegen und welche Fälle weiterhin straffrei bleiben könnten, ist offen. Vielleicht wird die Selbstanzeige in ihrer heutigen Form auch ganz abgeschafft.
Was Betroffenen dann droht
Ohne Straffreiheit greift der volle Strafrahmen des § 370 AO:
- Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren oder
- empfindliche Geldstrafen
- je nach Strafhöhe ein Eintrag im Führungszeugnis, mit Folgen etwa für Waffenbesitz, Gaststättenerlaubnis oder Pilotenlizenz
- Konsequenzen für die berufliche Existenz, bis hin zum Widerruf von Zulassungen und Erlaubnissen
Warum der Staat an der Selbstanzeige festhalten sollte
Die Finanzämter können nicht alle Betriebe regelmäßig prüfen. Viele Taten kämen ohne Selbstanzeige vermutlich nie ans Licht. Nach einer Umfrage des „Stern“ brachten Selbstanzeigen allein zwischen 2010 und 2016 rund sechs Milliarden Euro an Mehreinnahmen. Fachleute befürchten, dass ein Wegfall der Straffreiheit mehr Vermögen verdeckt hält statt offenzulegen.
Mein Rat: nicht auf den Gesetzgeber warten
Ob und wie die Reform kommt, ist offen. Sicher ist nur, dass die heutige Rechtslage nicht zwingend bestehen bleibt. Wer eine Selbstanzeige erwägt, sollte sie deshalb jetzt prüfen lassen. Entscheidend ist, dass sie vollständig und umfassend ist, denn eine mangelhafte Selbstanzeige schützt nicht und kann zu einem Steuerstrafverfahren führen.
Als Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Steuerrecht in Würzburg prüfe ich vertraulich, ob eine Selbstanzeige in Ihrem Fall sinnvoll ist, und bereite sie sorgfältig vor.