Strafverteidigung und Beratung im Wirtschafts- und SteuerstrafRECHT
Konsequent. Präzise. Diskret.
Mit der Fachtiefe zweier Spezialgebiete.
Zwei Spezialgebiete. Eine Verteidigung.
Als Rechtsanwältin und Partnerin im weltweiten Ecovis-Netzwerk verteidige und berate ich Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen – mit Schwerpunkt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Komplexe Sachverhalte klar durchdringen, tragfähige Strategien entwickeln, Mandanteninteressen konsequent vertreten – das ist mein Anspruch.
Diskretion, Verlässlichkeit und persönlicher Kontakt bilden die Grundlage meiner Arbeit.
Meine Leistungen. Konkret. Konsequent. Für Sie da.
Ich begleite Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen in allen Phasen strafrechtlicher und steuerstrafrechtlicher Verfahren – persönlich, strategisch und mit Blick auf die wirtschaftlichen Zusammenhänge.
STRAFVERTEIDIGUNG
Klare Strategie, konsequente Vertretung. Im Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
BERATUNG & PRÄVENTION
Strafrechtliche Risiken früh erkennen und vermeiden.
INTERNE ERMITTLUNGEN
Strukturierte Aufklärung. Diskrete Begleitung. Auch in sensiblen Fällen.
BEGLEITUNG IN KRISENSITUATIONEN
Wenn es schnell gehen muss: verlässlich an Ihrer Seite. Bei Durchsuchungen, Ermittlungsmaßnahmen, Betriebsprüfungen und im gesamten Verfahren.
Fachliche Tiefe. Langjährige Erfahrung.
- Rechtsanwältin
- Fachanwältin für Strafrecht
- Fachanwältin für Steuerrecht
- Fachanwältin für Steuerrecht
- Promotion im Wirtschaftsstrafrecht
-
Partnerin
ECOVIS L+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Leiterin der Niederlassung Würzburg
ECOVIS L+C
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Als Partnerin der ECOVIS L+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verbinde ich persönliche Beratung mit den Vorteilen eines interdisziplinären Netzwerks.
Bei Bedarf arbeite ich eng mit Experten aus Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder Unternehmensberatung zusammen – ganz gleich, ob innerhalb des ECOVIS-Netzwerks oder mit Ihrem externen Steuerberater / Wirtschaftsprüfer. Denn niemand kennt Ihre Situation besser als Ihre langjährigen Berater. Dabei gilt uneingeschränkter Mandatsschutz.
Strafverfahren verlangen fachliche Präzision und persönliches Vertrauen. Ich stehe meinen Mandanten persönlich, diskret und verlässlich zur Seite, von der ersten Besprechung bis zum Abschluss.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Fachanwältin für Steuerrecht
Veröffentlichungen. Fachwissen im Fokus.
Monographie und Buchbeiträge:
- Möglichkeiten der Abrechnungsmanipulation im Krankenhaus – Upcoding, Downcoding und Abrechnen nicht notwendiger Leistungen, Berlin, 2. Auflage, 2017. (erste Auflage rezensiert von Genzel, in: MedR 2012, 352 f.)
- Die Selbstanzeige, in: Alexander Littich (Hrsg.), Die Betriebsprüfung, Regensburg 2017.
Aufsätze (Auswahl):
- Wie genau sind die Ermittlungen hinsichtlich des Vorsatzes zu prüfen?, in: PStR 2024, S. 20 f.
- Gibt es keine strafbefreiende Selbstanzeige bei laufenden Straf- und Bußgeldverfahren?, in: PStR 2024, S. 23 f.
- Wie genau ist der Vorsatzirrtum in das Steuerstrafrecht einzubeziehen?, in: PStR 2024, S. 92 f.
- Sozialversicherungsrechtliche Fallstricke – Lohnsteuerprüfbericht: Prüfer tauschen sich nicht automatisch untereinander aus, in: PStR 2024, S. 167 f.
- Es kommt darauf an – zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Geldauflagen nach § 153a StPO, in: PStR 2024, S. 191 f.
- Sind steuerfreie Arbeitgeberleistungen ein regulärer Gehaltsbestandteil? Der Weg zur Selbstanzeige, in: PStR 2024, S. 215 f. (gemeinsam mit RA Thomas G.-E. Müller).
- Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Berater – was dabei zu beachten ist, in: PStR 2024, S. 260 f.
- Unrechtmäßige Gestaltungen im Arbeitsrecht: Das sind die Risiken beim Lohnsplitting, in: PStR 2024, S. 263 f. (gemeinsam mit RA Thomas G.-E. Müller).
- Hinweisgeberstellen – ein Muss für die Mandantschaft?, in: PStR 2024, S. 287 f.
- „Sollbruchstellen“ in der Buchhaltung haben ausgedient, in: PStR 2025, S. 20 f.
- Beihilfe zu § 266a StGB durch den Selbstständigen, um sozialpolitische Interessen durchzusetzen?, in: PStR 2025, S. 95 f. (gemeinsam mit RA Thomas G.-E. Müller).
- Welche Verteidigungsstrategien gibt es bei § 169 Abs. 2 S. 2 AO?, in: PStR 2025, S. 116 f.
- Eine (Berichtigungs-)Pflicht mehr erhöht auch das strafrechtliche Risiko – zu § 153 Abs. 4 AO, in: PStR 2025, S. 167 f.
- Scheinselbstständigkeit – Folgen im Bereich der Umsatzsteuer, in: PStR 2025, S. 215 f.
- Anzeigeobliegenheiten bei schenkungssteuerlichen Sachverhalten im Gesellschaftsrecht, in: PStR 2025, S. 235 ff.
- Die Strafsachenstellen sind in der Mühle der Qualitäts- und Quantitätsprobleme, in: PStR 2026, S. 20 f.
- Das sind Gründe für Umsatzsteuerkarusselle, in: PStR 2026, 91 f.
- §153a StPO – auch der Steuerberater sollte wesentliche Aspekte kennen, in: PStR 2026, 119 f.
- Es gibt kein Ende bei der Selbstanzeige, in: PStR 2026, 159 f.
- Strafbefehl: Hier gilt Formstrenge versus Strafverteidigung, in: PStR 2026, 206 f.
Buchrezensionen:
- Füllsack/Bürger, Praxis der Selbstanzeige, in: ZIS 2017, 354 f.
- Adick/Bülte, Fiskalstrafrecht, in: Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., 03/2017.
- Burhoff/Kotz, Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, in: Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., Ausgabe 3/4.2020, S. 192 ff.