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#Steuerhinterziehung #Selbstanzeige: Warum nicht alles auf Social Media gepostet werden sollte

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Ein kurzer Beitrag auf Instagram: Was deine Leute heute wieder alles geschafft haben. Dazu ein Bild von der großen Mannschaft und die Unterschrift „mega stolz auf meine Mitarbeiter“.

Leider hast du diese Mitarbeiter schwarz bezahlt und damit keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsabgaben abgeführt? Dann kann so ein Post richtig teuer werden.

Warum ein Foto zum Beweismittel wird

Öffentliche Beiträge sind für Ermittler frei zugänglich. Ein Teamfoto zeigt, wie viele Personen für dich arbeiten, und Bildunterschrift, Kommentare und Markierungen verraten oft Namen, Einsatzorte und Zeiträume. Prüfer von Zoll und Finanzamt gleichen solche Angaben mit den gemeldeten Beschäftigten ab. Passt das nicht zusammen, kann schnell ein Ermittlungsverfahren folgen.

Was dir droht

Nicht abgeführte Lohnsteuer ist Steuerhinterziehung (§ 370 AO), vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge sind nach § 266a StGB strafbar. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen sowie erhebliche Nachzahlungen samt Zinsen und Säumniszuschlägen, und das oft für mehrere Jahre rückwirkend.

Ein Post kann auch den Weg zurück versperren

Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur möglich, solange die Tat noch nicht entdeckt ist. Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder eine Prüfung angekündigt, ist sie ausgeschlossen. Wer die Möglichkeit nutzen will, sollte deshalb handeln, bevor die Behörde von sich aus aktiv wird.

Kontaktiere uns, wir helfen dir aus der Situation raus

Ich prüfe vertraulich, ob eine Selbstanzeige in deinem Fall noch möglich ist, und begleite dich bei Steuern und Sozialversicherung. Als Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Steuerrecht in Würzburg kenne ich beide Seiten des Verfahrens. Melde dich für ein Erstgespräch.