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Steuerstrafrecht: Wann aus einem Steuerfehler eine Straftat wird

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Ein Brief vom Finanzamt, eine Betriebsprüfung mit unangenehmen Nachfragen oder plötzlich die Steuerfahndung vor der Tür: Viele Betroffene wissen nicht, dass aus einer Steuerangelegenheit längst ein Strafverfahren geworden sein kann. Hier erfahren Sie, was Steuerstrafrecht bedeutet und wann Sie handeln sollten.

Was ist Steuerstrafrecht?

Das Steuerstrafrecht regelt, wann Verstöße gegen Steuergesetze strafbar sind oder als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Vorgaben hierzu finden sich vor allem in der Abgabenordnung (AO) und den einzelnen Steuergesetzen.

Die wichtigsten Tatbestände

Eine Steuerhinterziehung begeht insbesondere, wer gegenüber den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über solche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt oder einen nicht gerechtfertigten Steuervorteil erlangt.

Im Grundtatbestand sieht § 370 AO eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen reicht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Ein besonders schwerer Fall kann insbesondere bei einer Steuerverkürzung in großem Ausmaß vorliegen. Die Rechtsprechung orientiert sich hierbei grundsätzlich an einer Größenordnung von 50.000 Euro; eine schematische Betrachtung verbietet sich jedoch, weil stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.

Nicht jeder steuerliche Fehler beruht jedoch auf Vorsatz. Wer eine Steuerverkürzung leichtfertig verursacht, kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 378 AO begehen. Dafür kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro festgesetzt werden. Die Ermittlungsbehörden wenden diesen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand jedoch sehr zurückhaltend an.

Warum eine Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht?

Im Steuerstrafverfahren geht es um Steuern und um Strafverteidigung zugleich. Ein Fehler in einem Bereich kann im anderen erhebliche Folgen haben. Als Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Steuerrecht in Würzburg verteidige ich Privatpersonen und Unternehmer im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, diskret und mit Blick auf eine möglichst frühe, geräuschlose Lösung.

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